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Fatale Weichenstellung: „Rückführungsverbesserungsgesetz“ erteilt Schleppern einen Freifahrtschein

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Offiziell macht sich die Bundesregierung für mehr Abschiebungen Illegaler stark. Doch in Wirklichkeit fördert sie die weltweite Zuwanderung nach Deutschland, wo immer sie kann.

Den jüngsten Beweis dafür lieferte der Bundestag am letzten Donnerstag. Er beschloß an diesem Tag das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Ursprünglich sah der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit der Fluchthilfe vor, was das Vorgehen der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer betroffen hätte. Doch im jetzt durchgewinkten Gesetz findet sich diese Bestimmung nicht mehr.

Einen Tag vor der Abstimmung im Parlament tagte der Ausschuß für Inneres und Heimat. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und ergänzt. Eine der Neuerungen besagte: „Ausschluß der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“.

Am Donnerstag nahm der Bundestag die Änderungen mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP an. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.

Faktisch hat der Bundestag damit den sogenannten „Seenotrettern“ im Mittelmeer einen Freifahrtschein ausgestellt. Seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, wie die mehrheitlich deutschen Organisationen wie „Jugend rettet“, „Sea-Watch“ oder „SOS Humanity“ mit Menschenhändlern gemeinsame Sache machen. Die Schlepper suchen im Mittelmeer zielstrebig nach Boots-Migranten, nehmen diese an Bord und bringen sie auf dem kürzesten Weg nach Italien. Die italienische Regierung protestiert scharf dagegen.

Aus den Reihen der Organisationen, die im Mittelmeer aktiv sind, wuchs in den letzten Monaten der Druck, das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ noch zu ändern. Zahlreiche Flüchtlingsanwälte hatten nach Durchsicht des Papiers medienwirksam Alarm geschlagen. So warfen Juristen aus dem Umfeld von „SOS Humanity“, einem „Seenotretter“-Verein, der im vergangenen Jahr 790.000 Euro Steuermittel einstrich, der Koalition eine „Kriminalisierung ziviler Seenotrettung“ vor.

Der Entwurf werde „zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und die Gefahr der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die zivile Seenotrettung ermöglichen“, warnte auch die Jura-Professorin Pauline Endres de Oliveira von der Berliner Humboldt-Universität gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Nach Auffassung der Unterzeichner*innen dieser Stellungnahme sollte die zivile Seenotrettung keiner strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden“, heißt es darin.

Der Druck der Lobbyisten hat sich gelohnt. Das jetzt beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verbessert überhaupt nichts. Es hat im Gegenteil der organisierten Menschenschleusung nach Deutschland weitere Pforten geöffnet. „Sea-Watch“ und Co. haben zumindest vom deutschen Staat künftig nichts mehr zu befürchten.

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Was kommt noch alles – jetzt auch „häusliche Gewalt“ als Asylgrund

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Wieder ein Skandalurteil des Europäischen Gerichtshofes. Der für seine migrantenfreundlichen Urteile bekannte Luxemburger Gerichtshof will jetzt auch häusliche Gewalt als Fluchtgrund für Asylanten festzurren. Er entschied am Dienstag, daß Frauen aus Nicht-EU-Staaten deshalb Schutz in der Europäischen Union erhalten oder „subsidiären Schutz“ vor einer Abschiebung beanspruchen können.
 
Im konkreten Fall hatte eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit in Bulgarien um internationalen Schutz angesucht. Sie sei zwangsverheiratet worden, habe sich aber scheiden lassen. Daraufhin sei sie von ihrem Ex-Mann und ebenso von ihrer Herkunftsfamilie bedroht worden und fürchte, Opfer eines sogenannten Ehrenmordes zu werden. Unter solchen Umständen, urteilte der EuGH, könnten Frauen als „Flüchtlinge“ anerkannt werden. Bei der Flüchtlingseigenschaft gehe es um die Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – auch Frauen könnten als „soziale Gruppe“ angesehen werden und deshalb in den Genuß der „Flüchtlings“-Eigenschaft kommen.
 
Der Luxemburger Urteilsspruch dürfte weiteren Zuwanderermassen Tür und Tor öffnen – nicht nur Frauen. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, daß auch Männer vor EU-Gerichten schon bald „häusliche Gewalt“ als Asylgrund geltend machen werden.
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Joachim Paul: „Wir brauchen eine bundesweite Abschiebeoffensive“ – Nicht veröffentlichtes Interview mit der „Allgemeinen Zeitung“

„Allgemeine Zeitung“: Wer bzw. welche Gruppen sollen aus Ihrer Sicht remigriert werden, und wohin?

Joachim Paul: Angesichts der sich seit Jahren verschärfenden Zuwanderungssituation brauchen wir eine bundesweite Abschiebeoffensive – das hat mittlerweile und leider viel zu spät – auch die Bundesregierung erkannt. Ausländer, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, die sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben, seit Jahren ohne Perspektive auf eine Arbeitsstelle Sozialleistungen beziehen und keine Anstrengungen unternehmen, Deutsch zu lernen, sich der deutschen Leitkultur anzupassen und unsere Werte – z.B. hinsichtlich des Frauenbildes – ablehnen, müssen Deutschland verlassen. Innenministerin Faeser hat jüngst die Zugehörigkeit zu einem unseren Sozialstaat ausbeutenden Clan als Grund für eine Abschiebung ins Spiel gebracht, in Schweden kann demnächst ein Lebensstil, der der schwedischen Gesellschaft zuwider läuft, zur Abschiebung führen. Es ist richtig, sich von Ausländern zu trennen, deren Lebensstil allein auf die Ausnutzung unserer sozialen Sicherungssysteme ausgelegt ist. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung bzw. sehr gute Ideen, die wir aufmerksam registrieren. Es ist aber höchste Zeit, die verlorene Glaubwürdigkeit dadurch wiederherzustellen, dass die Forderungen durch Maßnahmen flankiert werden: Gesetze müssen entsprechend eingeführt oder geändert, bestehende endlich vollständig ausgeschöpft werden. Der Druck auf die Herkunftsländer muss derart gesteigert werden, dass Rückführungsabkommen viel leichter und schneller zustande kommen. Das ist alles möglich, wenn der politische Wille vorhanden ist. Der fehlt bei der amtierenden Bundesregierung allerdings. 

„Allgemeine Zeitung“: Betrifft Ihre Forderung nach einer Remigration auch deutsche Staatsbürger?

Joachim Paul: Die Frage ist falsch gestellt. Wir wollen die Tatbestände, die zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Migranten führen, deutlich erweitern. Deshalb verfolgen wir die Politik in Schweden und Dänemark sehr genau. In anderen EU-Staaten kann nicht nur die Zugehörigkeit zu einer extremistisch-terroristischen Vereinigung, sondern auch eine Illoyalität dem Staat gegenüber zum Verlust führen. Zumindest diskutabel ist es, Art. 16, Abs. 1 des Grundgesetzes so zu ändern, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft leichter greifen kann. Die Änderung des Grundgesetzes ist in einem demokratischen Prozess möglich und bislang auch keine Seltenheit gewesen.  

„Allgemeine Zeitung“: Wie soll aus Ihrer Sicht diese Remigration praktisch umgesetzt werden, und in welchem Zeitraum?

Joachim Paul: Eine Wende in der Einwanderungspolitik ist nur mit der AfD möglich. Alle anderen Parteien sind unglaubwürdig. Nach Antritt einer AfD-Bundesregierung sind meiner Einschätzung nach etwa zehn Jahre entschlossenes Regierungshandeln nötig, um eine Remigrationsagenda umzusetzen. Hinsichtlich der Praxis sollte man sich an Staaten wie Dänemark, Japan oder Ungarn orientieren. 

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Noch mehr Strangulierung der deutschen Wirtschaft: Jetzt kommt das Lieferkettengesetz!

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Auf die deutsche Wirtschaft kommt die nächste Schikane der „Ampel“-Regierung zu: nach der permanenten Erhöhung der CO2-Preise und zuletzt der drastischen Erhöhung der Maut-Gebühren für das Frachtgewerbe um bis zu 80 Prozent sorgt jetzt das sogenannte Lieferkettengesetz für Verunsicherung. Aus der Wirtschaft kommt Widerspruch.

Durch das Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zusätzlich noch dem „Klimaschutz“ Rechnung tragen. Sie müssen einen Plan erstellen, der sicherstellt, daß ihr Geschäft mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar ist.

Ein genauer Rechtstext wird derzeit ausgearbeitet. Dieser könnte in den kommenden Wochen fertiggestellt werden – und verunsichert schon jetzt die Firmen. Denn unter anderem ist vorgesehen, daß Unternehmen juristisch zur Verantwortung gezogen und mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden können, wenn sie gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen.

In einem offenen Brief versuchen Vertreter der Industrie- und Wirtschaftsverbände deshalb jetzt auf die Politik Druck auszuüben. In einem Brief an Kanzler Scholz (SPD) warnten sie dieser Tage davor, daß sich Unternehmen aus Europa zurückziehen und Firmen mit Klagen sowie drastischen Strafen überzogen werden könnten.

„Die geplante Richtlinie wird Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken konfrontieren“, heißt es. Die Bundesregierung dürfe dem Vorhaben nicht zustimmen. Unterschrieben wurde der Brief von den Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Unrühmlicher Spitzenplatz: Deutschland weiterhin Hauptzielland für Asylanten

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Deutschland hält hartnäckig am fragwürdigen Spitzenplatz fest: auch 2022 wurden in keinem anderen Land der EU so viele Asylanträge gestellt wie in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr kletterte die Zahl um unglaubliche 51 Prozent nach oben.

Europaweit betrug der Anstieg mit 1,13 Millionen Asylanträgen „nur“ 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr (966.000 Anträge). In Deutschland wurden 329.000 Asylanträge gestellt. Der deutsche Spitzenplatz hat nach Experteneinschätzung damit zu tun, daß sich häufig bereits Verwandte und Freunde hierzulande aufhalten, hinzu kommen hohe Asylleistungen. Nach Deutschland sind Spanien (161.732), Frankreich (160.769) und Italien (135.294) die beliebtesten Zielländer.

Entgegen dem Trend in Deutschland gingen in anderen EU-Ländern die Antragszahlen zum Teil deutlich zurück. Dafür wird von Fachleuten unter anderem ein verstärkter Grenzschutz im europäischen Südosten verantwortlich gemacht. Die Regierungen griffen dort härter durch, es würden vermehrt Schnell- und Eilverfahren durchgeführt und illegale Migranten schneller abgeschoben als in Deutschland.

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Expertenkommission: Wegen der „Energiewende“ droht vielen Deutschen „Energiearmut“

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Die deutsche „Energiewende“ hat das Zeug zu einem echten Rohrkrepierer. Zu diesem Befund gelangt ausgerechnet die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum „Energiewende-Monitoring“. Und: in der Bevölkerung schwindet die Zustimmung zur Energiepolitik der Regierung.

Letzteres ist kein Wunder, denn die Kosten der bereits von Ex-Kanzlerin Merkel ausgerufenen „Energiewende“ sind längst bei Otto Normalverbraucher angekommen. Die Kommission warnt vor einer überproportionalen Belastung einkommensschwacher Haushalte, die infolge der hohen Kosten mit ernsten Belastungen rechnen müssen. Den Experten zufolge mußten die zehn Prozent der einkommensschwächsten Haushalte im vergangenen Jahr rund 1600 Euro im Jahr für Energie ausgeben. Das entspricht einem Anteil von rund zwölf Prozent ihres Haushaltseinkommens.

Schlimmer noch: „Energiearmut ist ein für Deutschland relevantes Thema“, heißt es im Bericht der vierköpfigen Kommission unter Leitung des Bochumer Umwelt-Ökonomen Andreas Löschel. „Je nach Definition lebten im Jahr 2022 zwischen vier Prozent und 25 Prozent der Haushalte in Deutschland in Energiearmut, der Anteil ist während der Energiepreiskrise deutlich gestiegen.“

Dabei weist der Kommissionschef darauf hin, daß die Energiekosten in Deutschland  bereits vor Beginn des Ukrainekrieges infolge des verschärften europäischen Emissionshandels deutlich gestiegen waren – auch dieser ist ein rein politisches Instrument, das die Verbraucher von Energie mit völlig fiktiven Kosten willkürlich belastet.

Um die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden, empfehlen die Experten unter anderem „eine kurzfristige Abfederung der negativen Verteilungswirkungen, durch direkte Einkommensunterstützung oder die Auszahlung eines (sozialen) Klimageldes für besonders betroffene Haushalte“. Wie solche Ausgleichszahlungen finanziert werden sollen, bleibt allerdings unklar.

Tatsache ist, daß die Unterstützung der Energiewende in der Bevölkerung gelitten hat. Die Expertenkommission hat dazu mehrere Umfragen ausgewertet. Demnach halten zwar weiterhin die meisten Bürger (90 Prozent) die ökologische Transformation für wichtig oder sehr wichtig. Doch der Anteil der Befragten, die der Bundesregierung eine „gute Umsetzung“ bescheinigen, hat sich seit 2017 mehr als halbiert. Waren damals noch 42 Prozent mit der Energiepolitik zumindest zufrieden, hielten im vergangenen Jahr nur noch 20 Prozent der Befragten die Umsetzung der Energiewende für „gut“. Der Anteil der Bewertungen mit „schlecht“ stieg im selben Zeitraum von 33 auf nunmehr 55 Prozent.

„Auch erwarten 26 Prozent der Befragten im Rahmen der Energiewende negative persönliche Auswirkungen auf ihr Wohnumfeld, was einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2017 gleichkommt“, stellt die Kommission fest.

Insgesamt sehen die Experten in nahezu allen Bereichen der Energiewende Handlungsbedarf. Sie bewerten den Status der jeweiligen Zielerreichung mit den Ampelfarben „grün“, „gelb“ und „rot“. In der Übersicht der Kommission dominieren die Farben „gelb“ und „rot“ in praktisch allen Handlungsfeldern, vom Thema Versorgungssicherheit über Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit bis hin zur gesellschaftlichen Akzeptanz.

Lediglich beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Batteriekapazitäten zeigt die Ampel der Kommission auf „grün“. Aber sowohl beim Stromnetzausbau als auch beim Thema Netzengpässe zeigt im Gutachten die Ampelfarbe „rot“ erheblichen Handlungsbedarf an.

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Melkkuh Deutschland: 63,3 Prozent der Asylbewerber in Rheinland-Pfalz erhalten Sozialleistungen

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Wir als AfD im Landtag von Rheinland-Pfalz wollten es genau wissen und fragte in einer Großen Anfrage nach den Sozialausgaben für Asylanten und „Flüchtlinge“. Die Antwort der Landesregierung offenbart ein Faß ohne Boden: die Gesamtkosten für Asyl und Migration belaufen sich allein im relativ kleinen Rheinland-Pfalz jährlich mittlerweile auf rund sechs Milliarden Euro. Für das Land bedeutet das, daß hiervon 3,4 Milliarden Euro direkt aus dem Landeshaushalt aufgewendet werden müssen. Hinzu kämen Gesundheitskosten in Höhe von insgesamt 263,835 Millionen Euro.

Ein besonders kostspieliger Posten sind die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die sich allein auf 638,472 Millionen Euro summieren, was 36.900 Euro pro Person und Jahr entspricht – also über 3000 Euro im Monat. Auch die Zahlungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Asylbewerber aus den Hauptherkunftsländern waren mit 2,152 Milliarden Euro beziehungsweise 6.443 Euro pro Person und Jahr beträchtlich. Ukrainische Flüchtlinge erhielten SGB-II-Leistungen in Höhe von 370,557 Millionen Euro, was 7.802 Euro pro Person und Jahr entspricht.

Die AfD-Anfrage enthüllte aber auch, daß viele Ausgaben gar nicht vollständig erfaßt werden konnten, so etwa die Kosten für SGB XII-Leistungen, zusätzliche Gesundheitsausgaben, Arbeitsmarktmaßnahmen, allgemeine Verwaltungskosten im Asylbereich, kommunale Unterbringungskosten und die Gesamtkosten für Kindertagesstätten.

Und noch eine entlarvende Zahl: zum Stichtag 31.12.2023 lebten 138.035 „Schutzsuchende“ in Rheinland-Pfalz. Von diesen bezogen 87.415 Personen Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB II. Das sind satte 63,3 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen fordert die AfD-Fraktion ein deutliches Umdenken in der Asylpolitik und eine verstärkte Rückführung von Migranten.