Sehr geehrte Damen und Herren,

seit vielen Jahren nutze ich als Politiker und Abgeordneter eine Vielzahl von Socialmedia-Kanälen, um auf meine Positionen aufmerksam zu machen und mit den Bürgern und meinen Wählern in Austausch zu treten.

Socialmedia lebt von einem durchaus polarisierenden Diskurs, der meines Erachtens aber unsere Demokratie unter dem Strich bereichert, da der Bürger zeitnah und unabhängig von den etablierten Medien in den Austausch mit anderen Nutzern treten kann.

Die Übergriffe auf das junge Mädchen aus Heide haben mich damals wie tausende anderer Bürger auch tief bewegt, zumal ähnliche gewalttätige Übergriffe unter oftmals Minderjährigen zuvor ein großes und stetiges Medienecho erfahren haben. Die Diskussion um den Schutz junger Mädchen, ein beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und die denkbare Herabsetzung der Strafmündigkeit wurden dabei parteiübergreifend diskutiert.

Mir ging es mit dem Post auf „X“ begründet nachvollziehbar eben gerade nicht darum, das Opfer bloßzustellen oder ihm so nachträglich Schaden zuzufügen, sondern einen Diskurs anzustoßen, der auf diesen Missstand hinweist und ein Nachdenken über den politischen Handlungsbedarf anregt, damit diese Übergriffe weniger werden. Ich denke, dass wurde oder würde vom Opfer und den Angehörigen auch so verstanden.

Gleichwohl räume ich ein, dass ich das Bild hätte „verpixeln“ müssen, um jeden möglichen Schaden auszuschließen. Ich sehe ein, an dieser Stelle Unrecht getan zu haben, bitte aber darum die Intention und Rahmenbedingungen genauer zu betrachten und entsprechend stärker zu gewichten.

Ebenso die Tatsache, dass ich nach einigen negativen Rückmeldungen meine Abonnenten selbst gefragt habe, ob sie den „Post“ auf „X“ als fragwürdig im Sinne des Opferschutzes betrachten. Ich hätte ihn nach dieser Abstimmung ohnehin selbsttätig gelöscht.

Ich biete daher an, mich öffentlich bei dem Opfer zu entschuldigen und darauf hinzuweisen, dass die entsprechende Gesetzgebung von Socialmedia-Nutzern strengstens zu beachten ist. Eine Gesetzgebung, die mir bis zu diesem „Post“ auf „X“ nicht hinreichend genug bekannt war.

Herzliche Grüße

Joachim Paul

Stellungnahme Joachim Paul

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