Offiziell macht sich die Bundesregierung für mehr Abschiebungen Illegaler stark. Doch in Wirklichkeit fördert sie die weltweite Zuwanderung nach Deutschland, wo immer sie kann.

Den jüngsten Beweis dafür lieferte der Bundestag am letzten Donnerstag. Er beschloß an diesem Tag das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Ursprünglich sah der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit der Fluchthilfe vor, was das Vorgehen der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer betroffen hätte. Doch im jetzt durchgewinkten Gesetz findet sich diese Bestimmung nicht mehr.

Einen Tag vor der Abstimmung im Parlament tagte der Ausschuß für Inneres und Heimat. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und ergänzt. Eine der Neuerungen besagte: „Ausschluß der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“.

Am Donnerstag nahm der Bundestag die Änderungen mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP an. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.

Faktisch hat der Bundestag damit den sogenannten „Seenotrettern“ im Mittelmeer einen Freifahrtschein ausgestellt. Seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, wie die mehrheitlich deutschen Organisationen wie „Jugend rettet“, „Sea-Watch“ oder „SOS Humanity“ mit Menschenhändlern gemeinsame Sache machen. Die Schlepper suchen im Mittelmeer zielstrebig nach Boots-Migranten, nehmen diese an Bord und bringen sie auf dem kürzesten Weg nach Italien. Die italienische Regierung protestiert scharf dagegen.

Aus den Reihen der Organisationen, die im Mittelmeer aktiv sind, wuchs in den letzten Monaten der Druck, das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ noch zu ändern. Zahlreiche Flüchtlingsanwälte hatten nach Durchsicht des Papiers medienwirksam Alarm geschlagen. So warfen Juristen aus dem Umfeld von „SOS Humanity“, einem „Seenotretter“-Verein, der im vergangenen Jahr 790.000 Euro Steuermittel einstrich, der Koalition eine „Kriminalisierung ziviler Seenotrettung“ vor.

Der Entwurf werde „zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und die Gefahr der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die zivile Seenotrettung ermöglichen“, warnte auch die Jura-Professorin Pauline Endres de Oliveira von der Berliner Humboldt-Universität gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Nach Auffassung der Unterzeichner*innen dieser Stellungnahme sollte die zivile Seenotrettung keiner strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden“, heißt es darin.

Der Druck der Lobbyisten hat sich gelohnt. Das jetzt beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verbessert überhaupt nichts. Es hat im Gegenteil der organisierten Menschenschleusung nach Deutschland weitere Pforten geöffnet. „Sea-Watch“ und Co. haben zumindest vom deutschen Staat künftig nichts mehr zu befürchten.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay/Gemeinfrei

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