Wieder ein Skandalurteil des Europäischen Gerichtshofes. Der für seine migrantenfreundlichen Urteile bekannte Luxemburger Gerichtshof will jetzt auch häusliche Gewalt als Fluchtgrund für Asylanten festzurren. Er entschied am Dienstag, daß Frauen aus Nicht-EU-Staaten deshalb Schutz in der Europäischen Union erhalten oder „subsidiären Schutz“ vor einer Abschiebung beanspruchen können.
Im konkreten Fall hatte eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit in Bulgarien um internationalen Schutz angesucht. Sie sei zwangsverheiratet worden, habe sich aber scheiden lassen. Daraufhin sei sie von ihrem Ex-Mann und ebenso von ihrer Herkunftsfamilie bedroht worden und fürchte, Opfer eines sogenannten Ehrenmordes zu werden. Unter solchen Umständen, urteilte der EuGH, könnten Frauen als „Flüchtlinge“ anerkannt werden. Bei der Flüchtlingseigenschaft gehe es um die Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – auch Frauen könnten als „soziale Gruppe“ angesehen werden und deshalb in den Genuß der „Flüchtlings“-Eigenschaft kommen.
Der Luxemburger Urteilsspruch dürfte weiteren Zuwanderermassen Tür und Tor öffnen – nicht nur Frauen. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, daß auch Männer vor EU-Gerichten schon bald „häusliche Gewalt“ als Asylgrund geltend machen werden.
Bild von kalhh auf Pixabay/Gemeinfrei

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